SPONSOO und dein Verein VBG-Prämien verfahren
Einfache Schritte zur staatlichen Förderung. Wir übernehmen die Arbeit und Du bekommst das Geld!
3 Möglichkeiten,
wie wir Dir Dein Geld holen können.
Möglichkeit 1
Einreichung von Monitoring-Daten zur Förderung.
Möglichkeit 1
Durch die regelmäßige Dokumentation von Verletzungen und Belastungen (z. B. Trainings, Spiele) können Vereine halbjährlich Daten einreichen.
Sie erhalten dafür jeweils 500 €pro Einreichung – also bis zu 2.000 € im Jahr.
Sie erhalten dafür jeweils 500 €pro Einreichung – also bis zu 2.000 € im Jahr.
Möglichkeit 2
Durchführung von Präventionsdaten-Tests zur Sicherung der Förderung.
Möglichkeit 2
Wir führen gezielte Teamtests sowie Return-to-Competition-Testungen (z. B. nach Kreuzband- oder Sprunggelenksverletzungen) durch – direkt bei euch vor Ort.
Der Aufwand für den Verein ist minimal: Die Testungen erfolgen innerhalb von nur zwei Trainingseinheiten durch unser geschultes Fachpersonal.
Was bringt das finanziell? Ø 5.000 € bei kleinen Teams (~12 Personen) Ø 6.000 € bei Teams mit 15 Personen Ø 9.250 € bei größeren Kadern (~25 Personen)
Der Aufwand für den Verein ist minimal: Die Testungen erfolgen innerhalb von nur zwei Trainingseinheiten durch unser geschultes Fachpersonal.
Was bringt das finanziell? Ø 5.000 € bei kleinen Teams (~12 Personen) Ø 6.000 € bei Teams mit 15 Personen Ø 9.250 € bei größeren Kadern (~25 Personen)
Möglichkeit 3
Regelmäßige Dokumentation von Verletzungen und Belastungen zur Förderung.
Möglichkeit 3
Die Förderung kann durch verschiedene Maßnahmen gesichert werden. Darunter fallen Monitoring-Programme, die die Leistung und Sicherheit von Athleten überwachen. Zudem kann die Förderung auch durch Präventionsdaten, die zur Vermeidung von Verletzungen beitragen, gesichert werden.
CHECKLISTE
CHECKLISTE
Kann Dein Verein am VBG-Prämieverfahren teilnehmen?
✓ VBG-Beitragspflicht
Der Verein muss sicherstellen, dass er VBG-Beitragspflichtig für seine angestellten Spieler:innen ist, um am Prämienverfahren teilnehmen zu können.
✓ Mindestmitgliedschaft
Eine Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten bei der VBG ist erforderlich, um für die Prämien in Frage zu kommen.
✓ Keine Beitragsrückstände
Es dürfen keine Beitragsrückstände gegenüber der VBG bestehen, um die Teilnahmeberechtigung zu sichern.